AG Köln - 22.07.1996 (262 C 449/95) - DRsp Nr. 1997/1848
AG Köln, vom 22.07.1996 - Aktenzeichen 262 C 449/95
DRsp Nr. 1997/1848
1. Eine unvollständige Billigreparatur dokumentiert das Integritätsinteresse des Geschädigten nicht. 2. Die Sachverständigenkosten für eine Nachbesichtigung sind, da nicht erforderlich, nicht erstattungsfähig. 3. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung sind auch im Falle der Reparatur in Eigenregie konkret darzulegen und nachzuweisen.