AG Köln - Urteil vom 05.06.1981 (266 C 59/81) - DRsp Nr. 1994/15768
AG Köln, Urteil vom 05.06.1981 - Aktenzeichen 266 C 59/81
DRsp Nr. 1994/15768
Ein Versicherer, der gegenüber dem ADAC erklärt hat, er werde den Empfehlungen des HUK-Verbandes folgen und bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs der festgelegten niedrigeren Klasse keine Abzüge von der Mietwagenkostenrechnung machen, ist an diese Erklärung auch gegenüber dem Geschädigten gebunden.