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Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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1990
Sonstige
Sonstige
AG
AG Köln
AG Köln - Urteil vom 30.03.1990
266 C 91/89
Normen:
BGB
§
847
;
Fundstellen:
VRS 84, 262
AG Köln - Urteil vom 30.03.1990 (266 C 91/89) - DRsp Nr. 1994/15737
AG Köln,
Urteil
vom 30.03.1990
- Aktenzeichen 266 C 91/89
DRsp Nr. 1994/15737
Kein Mitverschulden des durch Unfall verletzten, nicht angegurteten Taxifahrers.
Normenkette:
BGB
§
847
;
Fundstellen
VRS 84, 262
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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