Eine besondere Prüfung, ob bei Berufskraftfahrern ein eingeschränktes Fahrverbot ausreicht, verlangen auch - für das Regelverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG - das BayObLG (ZfS 91, 19a) und das OLG Bremen (ZfS 90, 250 = DAR 90, 190) sowie - für das Regelverbot nach § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB - das OLG Köln (ZfS 91, 67).
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