AG Limburg - 11.11.1993 (4 C 822/93) - DRsp Nr. 1994/15790
AG Limburg, vom 11.11.1993 - Aktenzeichen 4 C 822/93
DRsp Nr. 1994/15790
1. Der entgegenkommende Fahrzeugverkehr hat auch bei verkehrswidrigem Verhalten gegenüber dem Linksabbieger Vorrang. 2. Der Haftungsanteil des entgegenkommenden Kraftfahrers, der den Gehweg zum Teil mitbenutzt, um an einem haltenden Fahrzeug vorbeizufahren, ist gegenüber dem Linksabbieger mit 1/3 zu bewerten.