AG Mainz - Urteil vom 03.05.1996 (37 C 158/95) - DRsp Nr. 1997/1857
AG Mainz, Urteil vom 03.05.1996 - Aktenzeichen 37 C 158/95
DRsp Nr. 1997/1857
Wird in Fachwerkstätten üblicherweise ein prozentualer Aufschlag auf die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteilpreise vorgenommen, so ist dieser im Sachverständigengutachten zugrundegelegte Aufschlag auf die Ersatzteilpreise auch bei Abrechnung auf fiktiver Basis zu erstatten.