AG Mannheim - 04.07.1995 (2 C 1650/95) - DRsp Nr. 1996/3848
AG Mannheim, vom 04.07.1995 - Aktenzeichen 2 C 1650/95
DRsp Nr. 1996/3848
1. Die "kleine Benzinklausel" (Nr. 3 BBR) schließt den Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung nicht aus, wenn der Versicherungsnehmer nicht in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kfz, sondern wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht für Schäden in Anspruch genommen wird, die sein Kind durch Lösen der Bremse eines Kfz verursacht.2. § 4 Abs. 1 Nr. 6a AHB ist nicht entsprechend auf Sachen anwendbar, die dem Versicherungsnehmer aus Gefälligkeit überlassen wurden.