AG Mannheim - Urteil vom 02.06.1993 (5 C 61/93) - DRsp Nr. 1994/15808
AG Mannheim, Urteil vom 02.06.1993 - Aktenzeichen 5 C 61/93
DRsp Nr. 1994/15808
Haben die Parteien vereinbart, daß der Kl die Klage zurücknimmt, die Bekl. den gesamten Schaden reguliert, die Kosten der Tätigkeit des Kl übernimmt und ihrerseits keinen Kostenantrag stellt, liegt ein Vergleich gem. § 23BRAGO vor.