AG Recklinghausen - 27.11.1996 (53 C 172/96) - DRsp Nr. 1998/1535
AG Recklinghausen, vom 27.11.1996 - Aktenzeichen 53 C 172/96
DRsp Nr. 1998/1535
Wird das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits kurze Zeit - hier 3 Wochen - nach Beendigung der Reparatur veräußert, so ist das sog. Integritätsinteresse des Geschädigten nicht nachgewiesen.