AG Rottweil - Urteil vom 01.12.1995 (2 C 692/95) - DRsp Nr. 1998/1536
AG Rottweil, Urteil vom 01.12.1995 - Aktenzeichen 2 C 692/95
DRsp Nr. 1998/1536
Ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts besteht auch dann, wenn ein pol. Streifenwagen bei einem Unfall beschädigt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn derartige Dienstfahrzeuge nicht bis zur wirtschaftlichen Wertlosigkeit genutzt, sondern wie hier nach einigen Jahren veräußert werden.