AG Rottweil - Urteil vom 01.12.1995
2 C 692/95
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
r+s 1997, 161

AG Rottweil - Urteil vom 01.12.1995 (2 C 692/95) - DRsp Nr. 1998/1536

AG Rottweil, Urteil vom 01.12.1995 - Aktenzeichen 2 C 692/95

DRsp Nr. 1998/1536

Ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts besteht auch dann, wenn ein pol. Streifenwagen bei einem Unfall beschädigt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn derartige Dienstfahrzeuge nicht bis zur wirtschaftlichen Wertlosigkeit genutzt, sondern wie hier nach einigen Jahren veräußert werden.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
r+s 1997, 161