Nach wie vor überwiegen die Stimmen für eine (beizubehaltende) 1.000-DM-Bagatellschaden-Grenze; so neben den unter ES Kfz-Schaden G-2/9 (AG Köln, AG Bielefeld) und im Hinweis unter ES Kfz-Schaden G-2/15 (AG Augsburg) zitierten Amtsgerichtsurteilen auch AG Nürnberg (Urteil - 13 C 7078/96 - 18.10.1996, in ZfS 1996, 470) und AG Pirmasens (Urteil - 2 C 334/96 - 30.10.1996, in ZfS 1997, 16 - nur Leitsatz-Wiedergabe).
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