AG Traunstein - Urteil vom 28.10.1981 311 C 640/81
Normen:
AKB § 13 Nr. 4 b (a.F.);
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden H-2/7
VersR 1982, 797
AG Traunstein - Urteil vom 28.10.1981 (311 C 640/81) - DRsp Nr. 1995/2285
AG Traunstein, Urteil vom 28.10.1981 - Aktenzeichen 311 C 640/81
DRsp Nr. 1995/2285
Bemessungskriterien im Vergleich zwischen Neupreis und Reparaturkosten beim Anspruch auf die Höchstentschädigung nach § 13 Nr. 4 b a.F. AKB wegen Unfalls in den ersten beiden Jahren nach Erstzulassung, insbesondere Ermittlung des Reparaturaufwands durch Sachverständigen einerseits, Einbeziehung einer Sonderausstattung in die Neupreis-Bestimmung andererseits.
Normenkette:
AKB § 13 Nr. 4 b (a.F.);
Hinweise:
Hinweis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.