AG Waldbröl - Urteil vom 29.01.1988 (6 C 541/87) - DRsp Nr. 1994/15959
AG Waldbröl, Urteil vom 29.01.1988 - Aktenzeichen 6 C 541/87
DRsp Nr. 1994/15959
1. Der zur Lohnfortzahlung verpflichtete Arbeitgeber erwirbt den Anspruch wegen Verdienstentgangs nur verkürzt um die ersparten häuslichen Verpflegungskosten während der stationären Behandlung.2. Ein Tagessatz von 12,00 DM ist angemessen.