AG Westerstede - Urteil vom 30.06.1994
2 C 514/94 VI
Normen:
BRAGO § 22 ;
Fundstellen:
AGS 1994, 84
ZfS 1995, 32

AG Westerstede - Urteil vom 30.06.1994 (2 C 514/94 VI) - DRsp Nr. 1995/9521

AG Westerstede, Urteil vom 30.06.1994 - Aktenzeichen 2 C 514/94 VI

DRsp Nr. 1995/9521

Dem RA, der einen entgegen seiner Weisung an ihn statt an seinen Mandanten gezahlten Schadenersatz entgegennimmt und an diesen weiterleitet, entsteht die Hebegebühr nur, wenn er mit dessen Einziehung beauftragt war Ein solcher Auftrag kann sich aus dem Inkassoauftrag in der Vollmachtsurkunde ergeben, wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen wird.

Normenkette:

BRAGO § 22 ;

Hinweise:

Anmerkung: Chemnitz, AGS 1994, 85

Fundstellen
AGS 1994, 84
ZfS 1995, 32