AG Wiesbaden - Beschluß vom 27.10.1993
17 Js 17384.6/93 - 78 OWi
Normen:
BKatV § 2 Abs. 1 ; StVG § 25 ; StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1994, 128

AG Wiesbaden - Beschluß vom 27.10.1993 (17 Js 17384.6/93 - 78 OWi) - DRsp Nr. 1994/15980

AG Wiesbaden, Beschluß vom 27.10.1993 - Aktenzeichen 17 Js 17384.6/93 - 78 OWi

DRsp Nr. 1994/15980

Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei Mißachtung einer Rotphase von länger als einer Sekunde kann das Gericht ausnahmsweise bei Verdoppelung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots absehen, da der Betroffene straßenverkehrsrechtlich nicht vorbelastet, als Taxifahrer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen und eine konkrete Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Vorgang nicht eingetreten ist.

Normenkette:

BKatV § 2 Abs. 1 ; StVG § 25 ; StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1994, 128