AG Wiesbaden - Urteil vom 12.06.1995 (26 Js 24415.4/94 - 77 OWi)) - DRsp Nr. 1996/22791
AG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 26 Js 24415.4/94 - 77 OWi)
DRsp Nr. 1996/22791
Zu den Anforderungen an den Nachweis der Identität des Fahrers aufgrund der Methodik der Merkmalserfassung und vergleichenden Identitätsfeststellung: Kommen weitere Personen als Fahrer in Betracht, so sind sie durch den Sachverständigen in Augenschein zu nehmen, wenn die zur Tatzeit gefertigten Lichtbilder von lediglich durchschnittlicher Qualität sind und zusätzlich wichtige Merkmalsbereiche verdeckt sind.