AG Würzburg - Urteil vom 07.10.1981 (73 C 721/81) - DRsp Nr. 1994/16005
AG Würzburg, Urteil vom 07.10.1981 - Aktenzeichen 73 C 721/81
DRsp Nr. 1994/16005
Wird ein Kfz-Schaden nach Kostenvoranschlag abgerechnet, ohne daß eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, so kann Nutzungsausfall nicht verlangt werden.