AG Zossen - Beschluß vom 08.02.1994 (10 OWi 52/93) - DRsp Nr. 1995/2293
AG Zossen, Beschluß vom 08.02.1994 - Aktenzeichen 10 OWi 52/93
DRsp Nr. 1995/2293
Der Erlaß eines Kostenbescheides gem. § 25 aStVG setzt die Befragung des Halters mit dem Ziel voraus, den Fahrer zu ermitteln. Hierzu reicht das Anbringen einer Verwarnung am Fahrzeug nicht aus.