AG Zweibrücken - Urteil vom 25.02.1994 (1 C 220/93) - DRsp Nr. 1995/3992
AG Zweibrücken, Urteil vom 25.02.1994 - Aktenzeichen 1 C 220/93
DRsp Nr. 1995/3992
Verletzungshandlungen von Schülern auf dem Nachhauseweg beim Aussteigen einer Mitschülerin aus einem Linienbus, die auf übermütigen, bedenkenlosen Verhaltensweisen gründen, sind schulbezogen i.S.d. §§ 636, 637RVO.