Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. April 2017 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt/Oder -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert im Berufungsrechtszug wird auf 12.652,45 € festgesetzt.
I.
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