Die Berufung des Klägers gegen das am 27.10.2016 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 8.773,09 festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 31.01.2018 (Bl. 181ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 129ff. d.A.) verwiesen.
1. 2. 1. 2.
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