LG Lüneburg, vom 04.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 112/22
Anforderungen an den Nachweis der fachgerechten Beseitigung eines VorschadensAnspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls bei einem Oldtimer
OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - Aktenzeichen 14 U 149/22
DRsp Nr. 2023/3544
Anforderungen an den Nachweis der fachgerechten Beseitigung eines VorschadensAnspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls bei einem Oldtimer
1. Der Geschädigte kommt seiner Darlegungs- und Beweislast einer sach- und fachgerechten Reparatur eines (unstreitig) nur äußerlichen Bagatell-Vorschadens (Kratzer) bereits dann nach, wenn er dem Gericht gem. § 287ZPO mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweist, dass ein Vorschaden nicht mehr erkennbar war. Diese Erkennbarkeit kann das Gericht anhand des Akteninhalts selbst feststellen, wenn es sich bei dem Vorschaden um einen nur äußerlichen Kleinstschaden gehandelt hat, der - unstreitig - keine dahinterliegenden Bauteile betroffen hat.2. In Bezug auf den Nutzungsausfall von Oldtimer Fahrzeugen weisen diese Fahrzeuge - als Liebhaberstücke - das grundsätzliche Gepräge von nicht für die eigenwirtschaftliche Lebensführung zwingend notwendigen Gegenständen auf. Soweit dies im Einzelfall anders sein mag, obliegt es dem Geschädigten, dies darzulegen und ggf. zu beweisen.3. Allein subjektive Annehmlichkeiten rechtfertigen keinen Nutzungsausfallersatz, der sich als wirtschaftliche Einbuße an objektiven Maßstäben zu orientieren hat. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253BGB, die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.