Das Versäumnisurteil des Senats vom 22.07.2013 wird aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
:
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 10.04.2005 geltend.
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