Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.11.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 7.000,-- Euro festgesetzt.
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