1. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 25. September 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg geändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem vermeintlichen Unfall vom 13.05.2006 in A. in Anspruch.
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