OLG Celle - Urteil vom 30.06.2010
14 U 6/10
Normen:
ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 02.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 137/09

Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

OLG Celle, Urteil vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 14 U 6/10

DRsp Nr. 2010/19045

Anforderungen an den Nachweis eines "fingierten" Verkehrsunfalls

Annahme eines "fingierten" Verkehrsunfalls, wenn der wirtschaftlich Begünstigte nicht unmittelbar an der Pkw-Beschädigung beteiligt war.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 2. Dezember 2009 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die M. Bank AG, ..., 13.456,03 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. November 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten beider Instanzen werden dem Kläger und dem Beklagten zu 1 je zur Hälfte auferlegt.

Von den in beiden Instanzen angefallenen außergerichtlichen Kosten tragen der Kläger die der Beklagten zu 2 voll und die Hälfte der eigenen, der Beklagte zu 1 die eigenen und die Hälfte derjenigen des Klägers.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 286;

Gründe:

(gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO):