Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls
KG, Urteil vom 24.03.2003 - Aktenzeichen 12 U 282/01
DRsp Nr. 2005/6997
Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls
Nach den Regeln des sog. "Berliner Modells" besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls, wenn das Opferfahrzeug ein nicht mehr versicherter, geparkter BMW 850i mit Vorschäden im Anstoßbereich ist und Täterfahrzeug ein gestohlener VW-Golf, der unweit des Kollisionsorts stehengelassen wird.