Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Mai 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 8. November 2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren und Beschwer für die Beklagte: 12.000 EUR.
Die Berufung ist begründet.
I.
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