OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.04.2018
8 U 80/18
Normen:
BGB § 630 d; BGB § 603 e;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 354/14

Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Operation wegen einer Mitralklappensinsuffizienz

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen 8 U 80/18

DRsp Nr. 2019/5255

Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Operation wegen einer Mitralklappensinsuffizienz

Orientierungssätze: Die gesonderte Erwähnung der Gefahr der Entstehung einer Lungenhernie ist bei der Aufklärung im Rahmen der Operation wegen einer Mitralklappeninsuffizienz nicht erforderlich, wenn dem Patienten bei der Aufklärung deutlich gemacht wurde, dass der Eingriff mit einer Vielzahl sehr gravierender, sein Leben stark beeinträchtigender Folgen bis hin zum Tod verbunden sein kann. Eine Lungenhernie stellt in diesem Rahmen lediglich eine denkbare Erscheinungsform der Operationsrisiken dar, die im Verhältnis zu anderen möglichen Gefahren von eher untergeordneter Bedeutung ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.3.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (Az. 5 O 354/14) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 630 d; BGB § 603 e;

Gründe

I.