Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
BGH, vom 09.02.1995 - Aktenzeichen V ZB 26/94
DRsp Nr. 1996/3836
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Die Pflicht des Anwalts zur Ausgangskontrolle endet bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax erst, wenn feststeht, daß der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist. Dieser Verpflichtung kommt der Anwalt nur nach, wenn er seinen Mitarbeitern die Weisung erteilt, daß sie einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken lassen müssen.