1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Dezember 2019 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen.
I.
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