OLG Hamm - Beschluss vom 10.03.2023
20 U 312/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 115 O 1312/21

Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2023 - Aktenzeichen 20 U 312/22

DRsp Nr. 2023/7649

Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung ist genügt, wenn sich aus dem Anpassungsschreiben ergibt, dass die Erhöhung auf einer Beobachtung des Verhältnisses von Versicherungsleistungen und Beiträgen beruht und von der Sterbewahrscheinlichkeit als der zweiten in § 203 Abs. 2 S. 3 VVG genannten Rechnungsgröße nicht die Rede ist.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe

I.

Der Kläger (im Folgenden abgekürzt für Versicherungsnehmer: d. VN) hat bei dem beklagten Versicherer (so im Folgenden für die Beklagte) eine Krankheitskostenversicherung genommen. D. VN wendet sich gegen Beitragsanpassungen.

Gegenstand des Berufungsverfahrens sind folgende Anpassungen, wobei auslösender Faktor jeweils die Versicherungsleistungen waren:

Datum Tarif ausl. Faktor Betrag
01.01.2016 M. 0,422 40,00 €
01.01.2018 M. 1,170 60,00 €
01.01.2019 Y. 1,186 45,00 €