OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.01.2023
18 U 10/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
VersR 2023, 903
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 11.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 394/20

Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.01.2023 - Aktenzeichen 18 U 10/22

DRsp Nr. 2023/9034

Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

1. Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie in der privaten Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 5 VVG erfordert die Angabe der Berechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung veranlasst hat. Eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, genügt nicht. 2. Diesen Anforderungen ist genügt, wenn der Versicherungsnehmer informiert wird, dass eine Änderung in der Berechnungsgrundlage Versicherungsleistungen den Anstieg verursacht hat und dass der Anstieg in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt, aus denen sich ergibt, dass bei deutlichen Abweichungen einer Anpassung zu erfolgen hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. November 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf: bis zu 13.000 €.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe

I.