OLG Dresden - Beschluss vom 29.06.2023
4 U 826/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1555/22

Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2023 - Aktenzeichen 4 U 826/23

DRsp Nr. 2023/10978

Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Wird dem Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung der Mechanismus einer Beitragsanpassung in einer verständlichen und seinem Informationsbedürfnis tragenden Weise erläutert, ist es unschädlich, wenn hierfür eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Terminologie verwendet wird.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der auf Dienstag, 01.08.2023, 16.00 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 7.599,28 € festzusetzen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe: