SchlHOLG - Urteil vom 08.05.2023
16 U 179/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 26.09.2022

Anforderungen an die Begründung von Beitragsanpassungen in einem Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung

SchlHOLG, Urteil vom 08.05.2023 - Aktenzeichen 16 U 179/22

DRsp Nr. 2023/8329

Anforderungen an die Begründung von Beitragsanpassungen in einem Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung unterliegen Beitragsanpassungen in einem Beitragsentlastungstarif (hier BEA65) nicht den Begründungsanforderungen des § 203 Abs. 5 VVG (entgegen OLG Celle, Urteil vom 13. Januar 2022, 8 U 134/21; VersR 2022, 357, und OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Juni 2022, 12 U 240/21, VersR 2022, 1084).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 26. September 2022 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.