Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18 O 182/13 - vom 18.09.2013
abgeändert und neu gefasst:
a)Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten bestehende Krankenversicherungsvertrag, Versicherungs-Nummer: 08/64/2.635504.7, betreffend die versicherte Person U. M., nicht wirksam durch die Vertragsänderung vom 19.03.2012 rückwirkend zum 01.01.2010 angepasst worden ist.
b) c) d) 2. 3. 4. 5.
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