BGH - Beschluß vom 05.04.2005
VI ZR 21/03
Normen:
BGB § 252 ;
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg, vom 18.12.2002

Anforderungen an die Berechnung eines Verdienstausfallschadens

BGH, Beschluß vom 05.04.2005 - Aktenzeichen VI ZR 21/03

DRsp Nr. 2005/6696

Anforderungen an die Berechnung eines Verdienstausfallschadens

Erfolgsaussicht einer Klage auf Ersatz eines unfallbedingten Erwerbsschadens als selbständiger Bauunternehmer ist nicht gegeben, wenn der Kläger trotz wiederholter Aufforderung seinen Steuerberater nicht von der Schweigepflicht entbunden hat und wenn er den Schaden abstrakt auf der Grundlage einer fiktiven Anstellung bei einem anderen Unternehmen berechnen will.

Normenkette:

BGB § 252 ;

Gründe: