OLG Köln - Beschluss vom 20.04.2018
III-1 RBs 115/18
Normen:
StVO § 3 Abs. 1;

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit einem standardisierten Messverfahren nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018 - Aktenzeichen III-1 RBs 115/18

DRsp Nr. 2018/6758

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit einem standardisierten Messverfahren nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung

1. Von der PTB als Bundesoberbehörde zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen. Mit der Zulassung ist die generelle Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Gerätes festgestellt, die Informationen zu dessen genauer Funktionsweise durch den Tatrichter entbehrlich macht. 2. Der Behauptung strukturell angelegter Fehler in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertesoftware, die somit eine Vielzahl von Messvorgängen an unterschiedlichen Orten und Zeiten betreffen, steht grundsätzlich die Zulassung durch die PTB als antizipiertes Sachverständigengutachten entgegen.