I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 01.11.2022 -
II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Leipzig zurückverwiesen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 261.065,95 € festgesetzt.
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