Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 26. Juni 2020 aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen.
I.
Mit Urteil vom 26. Juni 2020 hat das Amtsgericht Dippoldiswalde den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € verurteilt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten gegen ihn verhängt.
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