OLG Bamberg - Beschluss vom 12.03.2019
2 Ss OWi 67/19
Normen:
StVO § 3 Abs. Nr. 1; FZV § 2; OWiG § 79; OWiG § 80;
Fundstellen:
NStZ-RR 2019, 158

Anforderungen an die Feststellung bei Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Grund Messung mit dem Messverfahren PoliScan spee M1 HP

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2019 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 67/19

DRsp Nr. 2019/5962

Anforderungen an die Feststellung bei Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Grund Messung mit dem Messverfahren PoliScan spee M1 HP

Der Anerkennung des Geschwindigkeitsmessverfahrens PoliScanspeed M1 HP als standardisiertes Messverfahren steht nicht entgegen, dass die Messung aus einem sog. ,Enforcement Trailer', d.h. aus einem eigens für das Messgerät vom Hersteller entwickelten und konstruierten, gegen äußere Einflüsse gesicherten mobilen Spezialanhänger heraus erfolgt.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. Nr. 1; FZV § 2; OWiG § 79; OWiG § 80;

Tatbestand