OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.06.2021
1 OLG 53 Ss-OWi 245/21
Normen:
StVO § 3 Abs. 1; StVG § 24 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 09.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen OWi 34209/19

Anforderungen an die Feststellung des Verschuldens hinsichtlich einer GeschwindigkeitsüberschreitungZulässigkeit der Verhängung eines Fahrverbots nach langer Verfahrensdauer

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2021 - Aktenzeichen 1 OLG 53 Ss-OWi 245/21

DRsp Nr. 2021/11119

Anforderungen an die Feststellung des Verschuldens hinsichtlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung Zulässigkeit der Verhängung eines Fahrverbots nach langer Verfahrensdauer

1. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Kraftfahrer ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen, auch solche, durch die eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt, wahrnimmt und ein fahrlässiges Übersehen die Ausnahme darstellt. Bei einem beachteten Vorschriftszeichen kann zudem angenommen werden, dass ein Kraftfahrer die gefahrene Geschwindigkeit anhand eines Blickes auf den Tachometer wiederholt kontrolliert, zumal wenn er sich in einer Baustelle befindet. 2. Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drängt sich eine vorsätzliche Begehungsweise umso mehr auf, je massiver das Ausmaß der Überschreitung ist. Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbei ziehenden Umgebung bemerkt.