I.
Mit Bußgeldbescheid des Landratsamtes des Landkreises Löbau-Zittau vom 07. Juni 2004 ist dem Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h eine Geldbuße von 100,00 Euro auferlegt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Den hiergegen gerichteten Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Löbau durch Urteil vom 04. November 2004 nach §
Mit seiner hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung formellen und materiellen Rechts; er macht geltend, das Amtsgericht habe ihn zu Unrecht vom persönlichen Erscheinen im Termin nicht entbunden.
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