Anforderungen an die Konstruktion eines Getränkebecherhalters eines Kraftfahrzeuges; Produkthaftung des Kfz-Herstellers
LG Köln, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 10 S 273/04
DRsp Nr. 2006/10736
Anforderungen an die Konstruktion eines Getränkebecherhalters eines Kraftfahrzeuges; Produkthaftung des Kfz-Herstellers
Da in einem fahrenden PKW ein Überschwappen von Getränken in einem Getränkebecher nie ganz auszuschließen ist, ist ein Getränkebecherhalter so zu konstruieren, dass sich unter dem entsprechenden Abdeckteil keine Konstruktionsteile befinden, die durch herunterlaufende Flüssigkeit beschädigt werden können.