LG Köln - Urteil vom 23.02.2005
10 S 273/04
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2005, 1199
NZV 2005, 425

Anforderungen an die Konstruktion eines Getränkebecherhalters eines Kraftfahrzeuges; Produkthaftung des Kfz-Herstellers

LG Köln, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 10 S 273/04

DRsp Nr. 2006/10736

Anforderungen an die Konstruktion eines Getränkebecherhalters eines Kraftfahrzeuges; Produkthaftung des Kfz-Herstellers

Da in einem fahrenden PKW ein Überschwappen von Getränken in einem Getränkebecher nie ganz auszuschließen ist, ist ein Getränkebecherhalter so zu konstruieren, dass sich unter dem entsprechenden Abdeckteil keine Konstruktionsteile befinden, die durch herunterlaufende Flüssigkeit beschädigt werden können.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 2005, 1199
NZV 2005, 425