Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 22. Dezember 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von sechzig Tagessätzen zu je 10 € verurteilt; es hat ferner die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine sechsmonatige Sperre für deren Wiedererteilung angeordnet. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Sprungrevision.
I.
Das Rechtsmittel hat bereits mit der allgemeinen Sachrüge (vorläufigen) Erfolg, so dass sich eine Prüfung der darüber hinaus erhobenen Verfahrensrügen erübrigt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|