Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 23.12.2009 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Darmstadt zur weiteren Verhandlung und Beweisaufnahme zurückverwiesen.
Die durch die Berufung entstandenen Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der landgerichtlichen abschließenden Entscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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