Auf die Berufung der Kläger wird das am 11. April 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.475,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.451,62 € seit dem 26. September 2013 bis zum 12. Februar 2014 und aus einem Betrag von 6.475,85 € seit dem 13. Februar 2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.996,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 7.616,97 € seit dem 26. September 2013 bis zum 12. Februar 2014 und aus einem Betrag von 5.996,96 € seit dem 13. Februar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|