Der Senat weist den Kläger darauf hin, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Der Senat beabsichtigt, gemäߧ 522 Abs. 2 ZPO die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses hierzu Stellung zu nehmen.
Es ist beabsichtigt, den Wert des Berufungsverfahrens auf 8.815,10 EUR festzusetzen.
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