Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11. April 2018, Az.
abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 921,19 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Dezember 2015 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird
zurückgewiesen.
III. IV. V. VI.|
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