Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Januar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf:bis zu 10.000 €.
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